SUN & BEAUTY RATGEBER
Solarium-Vorschriften in der Schweiz
Welche Regeln gelten, seit wann sind sie verbindlich und was leisten sie? Ein Überblick mit offiziellen Quellen.
Die drei wichtigen Zeitpunkte.
Die Schweiz regelt Solarien mit dem NISSG und der V-NISSG. Gesetz und Verordnung traten am 1. Juni 2019 in Kraft. Nach den Übergangsfristen gelten die allgemeinen Solarienvorgaben seit dem 1. Juni 2020. Der wirksame Ausschluss von Personen unter 18 Jahren gilt seit dem 1. Januar 2022.
Die Frist vom 1. Juni 2024 betrifft dagegen Sachkundenachweise für bestimmte kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall. Sie markiert nicht den Beginn der Solarienvorschriften.
Was beim Solarienbetrieb geregelt ist.
- Wirksamer Ausschluss Minderjähriger.
- Sichtbare Zuordnung des Geräts zu einem UV-Typ.
- Zulässige UV-Bestrahlungsstärke und typabhängige Teilgrenzen.
- Gerätespezifische Bestrahlungspläne und einfach einstellbare Vorgaben.
- Geeignete Schutzbrillen sowie Information zu Risiken und Risikogruppen.
Ohne Bedienung sind ausschliesslich Geräte des UV-Typs 3 erlaubt. Für die Typen 1, 2 und 4 ist entsprechend ausgebildetes Personal erforderlich; Typ 4 benötigt zusätzlich eine ärztliche Empfehlung.
Warum der Grenzwert keine Sicherheitsgarantie ist.
Die maximale gesamte erythemwirksame UV-Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² begrenzt eine physikalische Grösse. Sie bezeichnet keine krebsfreie Dosis. Schutzvorgaben beseitigen die gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung nicht.
Das BAG nennt Hautkrebs, vorzeitige Hautalterung und Verbrennungen als Risiken und rät von der Nutzung ab. Die IARC stuft UV-emittierende Bräunungsgeräte als krebserregend für Menschen ein.
Und ein Collarium?
Gibt ein als Collarium vermarktetes Gerät UV-Strahlung auf die Haut ab, gilt es nach der BAG-Vollzugshilfe ebenfalls als Solarium. Zusätzliche Lichtarten neutralisieren die vorhandene UV-Strahlung nicht.
Häufige Fragen
Dürfen Jugendliche ein Solarium nutzen?
Nein. Unter 18-Jährige müssen wirksam von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Ist eine aktuelle Downloadangabe ein neues Gesetz?
Nein. Die aktuell verlinkte BAG-Vollzugshilfe trägt Version 3.2 vom 2. Mai 2025. Ein neueres Downloadmetadatum ändert den Gesetzesbeginn nicht.
Belegt dieser Artikel die Konformität eines Studios?
Nein. Dafür braucht es die konkreten Geräte-, Mess-, Service- und Zugangsunterlagen und die fachliche Prüfung vor Ort.
Offizielle Quellen
- BAG: Solarien – Risiken und Vorgaben
- BAG: Gesetzgebung NISSG und V-NISSG
- BAG: Vollzugshilfe Solarien, V3.2
- IARC: Sunbeds and UV Radiation
Weitere UV-Hinweise und Risikogruppen →
Herausgeberin: Sun & Beauty GmbH, Sandgasse 15, 5734 Reinach AG. Fragen und Korrekturhinweise: 079 857 88 88. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine individuelle medizinische Beratung.
← Alle Ratgeber